Umfassende Beratung im Bereich des privaten Baurechts durch erfahrene Rechtsanwälte für Auftragnehmer und Auftraggeber.
Unser Rechtsanwaltsbüro in Bad Nauheim übernimmt
- Baubegleitende Beratung bei Bauvorhaben von Auftraggebern und Auftragnehmern
- Führung von Bauprozessen wegen Mängeln und Werklohnklagen nach BGB und VOB
- Selbstständige Beweisverfahren zur Beweissicherung und Vorbereitung von Hauptprozessen
- Beratung bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen (z-B. Einheitspreisverträge, Pauschalverträge, Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge, Grundstückskaufverträge, Maklerverträge etc.) nach BGB und VOB
- Beratung und Vertretung bei Mängel- und Gewährleistungsansprüchen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Sicherheiten am Bau (Bürgschaften und Garantieversprechen für Mängelansprüche und Vertragserfüllung)
- Sicherung von Forderungen gem. § 648 BGB (Bauhandwerkersicherungshypothek) und § 648 a BGB (Bauhandwerkersicherung)
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit baubetrieblichen Forderungen Behinderungen, gestörtem Bauablauf und daraus resultierenden Mehrkosten wegen Bauverzögerungen
- Beratung bei Einsatzformen für Bauunternehmen z.B. durch Subunternehmervertrag oder ARGE-Vertrag
- Beratung bei Nachtragsmanagement, bei der Erstellung und Abwehr von Nachträgen, Teilnahme an Nachtragsverhandlungen
- Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen
- Unsere Kanzlei übernimmt ferner die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften