Architektenrecht

  • Wir Rechtsanwälte übernehmen die Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen einschließlich Generalplaner- und Projektsteuerungsverträgen
  • Unsere Kanzlei übernimmt ferner die Beratung und Vertretung von Auftragnehmern und Auftraggebern in sämtlichen honorarrechtlichen Fragestellungen
  • Als Rechtsanwälte kümmern wir uns um Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen und um Ansprüche oder die Abwehr von Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehlern
  • Wir beraten Sie als Rechtsanwaltsbüro ferner in folgenden Bereichen:
  • Honorarrechtliche Beratung (HOAI) und Beratung beim Nachtragsmanagement
  • Beratung und Vertretung bei der Kündigung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungsansprüchen
  • Haftung des Architekten im Kostenbereich (Bausummenüberschreitung, Kostenrahmen, Kostenobergrenze)
  • Gesamtschuldverhältinisse zwischen Architekt/Ingenieur und ausführenden Unternehmen (Regressansprüche)
  • Haftungsbeschränkungen und AGB
  • Sicherung der Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren (Sicherungshypothek, Bauhandwerkersicherheit nach § 648a BGB, Baugeldsicherungsgesetz)
  • Prüfung und Beratung bei Urheberrechtsfragen

« Zurück


06032 701814-0
info@berlinghoff.eu
Kontakt & Anfahrt