- Wir Rechtsanwälte übernehmen die Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen einschließlich Generalplaner- und Projektsteuerungsverträgen
- Unsere Kanzlei übernimmt ferner die Beratung und Vertretung von Auftragnehmern und Auftraggebern in sämtlichen honorarrechtlichen Fragestellungen
- Als Rechtsanwälte kümmern wir uns um Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen und um Ansprüche oder die Abwehr von Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehlern
- Wir beraten Sie als Rechtsanwaltsbüro ferner in folgenden Bereichen:
- Honorarrechtliche Beratung (HOAI) und Beratung beim Nachtragsmanagement
- Beratung und Vertretung bei der Kündigung von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Kündigungsansprüchen
- Haftung des Architekten im Kostenbereich (Bausummenüberschreitung, Kostenrahmen, Kostenobergrenze)
- Gesamtschuldverhältinisse zwischen Architekt/Ingenieur und ausführenden Unternehmen (Regressansprüche)
- Haftungsbeschränkungen und AGB
- Sicherung der Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren (Sicherungshypothek, Bauhandwerkersicherheit nach § 648a BGB, Baugeldsicherungsgesetz)
- Prüfung und Beratung bei Urheberrechtsfragen
Architektenrecht
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