- Wir vertreten Sie als Arbeitgeber, als Führungskraft, als Arbeitnehmer, als Auszubildender, als Ausbildungsbetrieb sowie als Betriebsrat sowohl im individualen- als auch im kollektiven Arbeitsrecht, außergerichtlich und gerichtlich.
- Die rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstverträgen, Berufsausbildungsverträgen, Abmahnungen sowie Kündigungen jedweder Art gehören zu unserem täglichen Aufgabenbereich, wie auch die Prüfung von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen, Versetzungen von Arbeitnehmern etc.
- Wir entwickeln für Sie zudem maßgeschneiderte Arbeitsverträge und Geschäftsführerdienst-verträge als auch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge.
- Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche mit Nachdruck durch, gleich ob auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.
- Profitieren Sie von unserer langjährigen praktischen Erfahrung im Arbeitsrecht, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.
- Arbeitnehmer sowie Auszubildende können mit unserer Hilfe ihr Recht auch dann durchsetzen, wenn dies auf Basis von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe geschieht.
- Im Fall von schwebehinderten Arbeitnehmern oder einem Schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmer können wir ebenfalls auf langjährige Erfahrung mit deren besonderen Rechten, wie auch mit den Verfahren vor den Integrationsämtern (bei beabsichtigten Arbeitgeber-kündigungen) zurückgreifen.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Stephan Becker, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefondurchwahl: 06032 701814-4